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u Fusspflege oder Podologie ? Wo ist denn da der Unterschied ?

Der wesentliche Unterschied besteht in Art und Umfang der Ausbildung.

Die Ausbildung zur Podologin/zum Podologen dauert 2 Jahre (Vollzeitausbildung) in Theorie und Praxis und beinhaltet spezielle Zusatzausbildungen für die Versorgung des diabetischen Fußes. Das Podologengesetz ist der richtige Weg zur Qualitätssicherung und regelt den Inhalt, die Dauer der Ausbildung und welche Institutionen die Prüfung abnehmen dürfen.

Die Ausbildung zum Fußpfleger dauert zwischen einigen Stunden bis zu mehreren Wochen (Teilzeit). Die Ausbildungsinhalte waren und sind absolut nicht nachvollziehbar. Wer das Zertifikat "Fußpfleger" ausstellt und was sich hinter der Ausbildung verbirgt hat bisher niemanden interessiert und wird in Zukunft auch niemanden interessieren! Eine Qualitätssicherung findet nicht statt. Selbst ohne Ausbildung darf jeder Fusspflege ausführen.

Leider sind der Phantasie der Berufsbezeichnungen / Titel keine Grenzen gesetzt. Egal welche Berufsbezeichnung (z.B. "Med. Fusspflege/TÜV-geprüft oder diabetische Fusspflegerin, Fachpraxis für Fusspflege usw.) Ihnen kompetente Fusspflege vorgaukeln soll, schauen Sie auf den Titel "Podologe" / "Podologin" und lassen Sie sich immer die staatliche Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung "Podologe(in)" oder "Med. Fußpfleger(in)" vorlegen.

Für Patienten wird dadurch erkennbar, wer der Ansprechpartner für die Füße sein sollte. Jeder Patient kann durch die gesetzl. geschützte Berufsbezeichnung "Podologe" den benötigten Ansprechpartner aus den vielen zum Teil verwirrenden Berufsbezeichnungen für sich schnell und einfach herausfiltern.

Nur bei Podologen haben Sie die Gewissheit, dass eine gut ausgebildete Person sich um Ihre Gesundheit kümmert. Bei allen anderen Nicht-Podologen können Sie Glück haben oder auch nicht. Entscheiden Sie selbst, ob Sie bei Ihrer Gesundheit, das Glück entscheiden lassen wollen.

Nehmen Sie Kontakt mit mir auf, ich beantworten gerne weitere Fragen !
 
 
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