u Fusspflege
oder Podologie ? Wo ist denn da der Unterschied ?
Der wesentliche Unterschied besteht in Art und Umfang der
Ausbildung.
Die Ausbildung zur Podologin/zum Podologen dauert
2 Jahre (Vollzeitausbildung) in Theorie und Praxis und beinhaltet
spezielle Zusatzausbildungen für die Versorgung des diabetischen
Fußes. Das Podologengesetz ist der richtige Weg zur
Qualitätssicherung und regelt den Inhalt, die Dauer der Ausbildung
und welche Institutionen die Prüfung abnehmen dürfen.
Die Ausbildung zum Fußpfleger dauert zwischen
einigen Stunden bis zu mehreren Wochen (Teilzeit). Die
Ausbildungsinhalte waren und sind absolut nicht nachvollziehbar. Wer
das Zertifikat "Fußpfleger" ausstellt und was sich hinter der
Ausbildung verbirgt hat bisher niemanden interessiert und wird in
Zukunft auch niemanden interessieren! Eine Qualitätssicherung findet
nicht statt. Selbst ohne Ausbildung darf jeder Fusspflege
ausführen.
Leider sind der Phantasie der Berufsbezeichnungen /
Titel keine Grenzen gesetzt. Egal welche Berufsbezeichnung (z.B. "Med.
Fusspflege/TÜV-geprüft oder diabetische Fusspflegerin, Fachpraxis für
Fusspflege usw.) Ihnen kompetente Fusspflege vorgaukeln soll, schauen
Sie auf den Titel "Podologe" / "Podologin" und lassen
Sie sich immer die staatliche Erlaubnisurkunde zur Führung der
Berufsbezeichnung "Podologe(in)" oder "Med. Fußpfleger(in)" vorlegen.
Für Patienten wird dadurch erkennbar, wer der
Ansprechpartner für die Füße sein sollte. Jeder Patient kann durch die
gesetzl. geschützte Berufsbezeichnung "Podologe" den benötigten
Ansprechpartner aus den vielen zum Teil verwirrenden
Berufsbezeichnungen für sich schnell und einfach herausfiltern.
Nur bei Podologen haben Sie die
Gewissheit, dass eine gut ausgebildete Person sich um Ihre
Gesundheit kümmert. Bei allen anderen Nicht-Podologen können Sie Glück
haben oder auch nicht. Entscheiden Sie selbst, ob Sie bei Ihrer
Gesundheit, das Glück entscheiden lassen wollen.
Nehmen Sie Kontakt mit mir auf, ich beantworten
gerne weitere Fragen !
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